Nicht nur Kommunen und Städte sind in der Verkehrssicherungs-
pflicht, auch der private Baumeigentümer steht in der Sorgfaltspflicht, dass von seinem Baum keine Gefahr ausgeht und muss entsprechende Vorkehrungen treffen, um Dritte zu schützen.
Wir begutachten als zertifizierter Fachbetrieb Ihren Baum und empfehlen bei Bedarf entsprechende Maßnahmen.